Wann ist eine Auslandsrückholung medizinisch notwendig?

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Unter dem Begriff Auslandsrückholung versteht man den Rücktransport von erheblich erkrankten oder verletzten Personen aus einem anderen Land unter Verwendung medizinisch ausgestatteter Krankenwagen, Ambulanzflugzeuge, Linienflugzeuge oder Rettungshubschrauber. Nicht jede Erkrankung oder Verletzung macht direkt einen Rücktransport ins Heimatland notwendig: Die meisten Beschwerden können direkt vor Ort behandelt werden. Dies gilt aber nicht für jeden Notfall oder jede schwere Erkrankung. Zudem ist die medizinische Versorgung nicht in allen Ländern gleich gut.

Ob eine Auslandsrückholung als medizinisch sinnvoll oder notwendig eingestuft wird, ist nicht nur eine medizinische Entscheidung. Hieraus ergibt sich auch, unter welchen Bedingungen und in welchem Umfang eine Kostenübernahme durch die Versicherung erfolgt. Wer sich blind darauf verlässt, dass die Krankenkasse die Kosten für eine Auslandsrückholung generell übernimmt, könnte am Ende auf den Kosten sitzen bleiben. In Deutschland wird eine Auslandsrückholung nämlich generell nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt. Auch die Sozialversicherung in Österreich und die obligatorische Grundversicherung in der Schweiz kommen nicht für eine Rückholung aus dem Ausland auf.

Versicherungen und das Kleingedruckte

Zahlreiche Versicherer und bekannte Rettungsorganisationen bieten für solche Fälle zusätzliche Versicherungen an. Grundsätzlich macht also der Abschluss einer Zusatzversicherung für die Auslandsrückholung Sinn: Sie minimiert das Risiko einer erheblichen finanziellen Eigenbelastung, falls der Ernstfall eintritt. Es sollte aber unter allen Umständen geklärt werden, welche Leistungen angeboten werden und welche Voraussetzungen für die Inanspruchnahme erfüllt sein müssen. Anbieterabhängig kann es nämlich zu Unterschieden im Leistungsumfang kommen.

Es lohnt sich also in jedem Fall ein detaillierter Blick in die AGB und das Kleingedruckte der Verträge. Denn hier finden sich die Bestimmungen, in welchen Situationen und unter welchen Umständen die Kosten für eine Auslandsrückholung tatsächlich übernommen werden. Anbieter- und vertragsabhängig unterscheiden sich hier die Voraussetzungen. Es gilt also, auf den genauen Wortlaut zu achten.

Medizinisch sinnvoll oder medizinisch notwendig?

Eine wichtige Vertragsbestimmung wäre z.B., dass der Versicherungsschutz greift, wenn ein Rücktransport aus medizinischen Gründen als sinnvoll erachtet wird. Davon zu unterscheiden ist die Formulierung, dass ausschließlich medizinisch notwendige Auslandsrückholungen durchgeführt werden: Der medizinische Standard, die Ausbildung des Fachpersonals und die Versorgungsqualität der Patienten sind in den meisten Ländern ausreichend, um die entsprechenden Behandlungen auch vor Ort durchzuführen. In diesen Fällen ist ein Rücktransport also nicht zwingend notwendig.

Unter Umständen kann eine Auslandsrückholung aber trotzdem sinnvoll sein. Dies gilt zum Beispiel, wenn im Heimatland eine qualifiziertere medizinische Behandlung möglich ist, eventuelle Verständigungsprobleme entfallen oder die Heilung aufgrund sozialer Beziehungen vor Ort positiver und schneller verlaufen könnte.

Auslandsrückholung bei Coronavirus

Als die meisten Reisenden ihre Auslandskrankenversicherung abgeschlossen haben, war COVID-19 noch vollkommen unbekannt. Dennoch finden sich in den meisten Versicherungspolicen Klauseln, die eine Rolle spielen können, falls der Versicherungsnehmer im Ausland am Coronavirus erkrankt. Beispielsweise decken die meisten Versicherungen keine Auslandsrückholungen ab, wenn für das Reiseland schon vor Beginn des Urlaubs eine offizielle Reisewarnung bestand, welche die beim Patienten vorliegende Erkrankung abdeckt. Eine Coronavirus-Reisewarnung am Anreisetag bedeutet also, dass die Versicherung eine Auslandsrückholung aufgrund von COVID-19 ablehnen kann.

Eine andere Klausel kann es den Versicherungen noch leichter machen, sich aus der Verantwortung zu nehmen: Manche Versicherungspolicen schließen Pandemien grundsätzlich aus. Da die weltweiten Coronavirus-Ausbrüche zweifellos eine Pandemie darstellen, greifen diese Versicherungspolicen bei Coronavirus-Patienten nicht.

Die Versicherung übernimmt die Kosten nicht?

Die Entscheidung, ob eine Auslandsrückholung medizinisch notwendig, medizinisch sinnvoll oder keines von beidem ist, liegt bei der Versicherung und wird im Einzelfall getroffen. Wenn die Versicherung also die Auslandsrückholung nicht als notwendig bzw. sinnvoll erachtet oder sich der Entscheidungsprozess zu lange hinzieht, ist eine schnelle Alternative gefragt. Die Ambulanzflug-Zentrale organisiert für Sie jederzeit eine Auslandsrückholung im Ambulanzjet, Linienflugzeug, Hubschrauber oder Krankenwagen, bei Bedarf auch äußerst kurzfristig noch am gleichen Tag. Wir halten uns nicht mit Definitionen des Notwendigen oder Sinnvollen auf, sondern tun für Sie genau das, was Sie für notwendig erachten.

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