Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport: Kostenübernahme?

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Viele Menschen machen sich mit gutem Gewissen auf den Weg in den Sommer- oder Skiurlaub: Sie haben eine Auslandskrankenversicherung mit Krankenrücktransport abgeschlossen und glauben, dadurch für den Ernstfall vorgesorgt zu haben. Aber in der Praxis machen Versicherungen oft einen Unterschied zwischen einem medizinisch sinnvollen und einem medizinisch notwendigen Krankenrücktransport und übernehmen die Kosten nur in medizinisch notwendigen Fällen. Was den Unterschied ausmacht und wie Sie in beiden Fällen sicher nach Hause kommen, erklären wir Ihnen gerne.

Wann übernimmt die Versicherung die Kosten für einen Krankenrücktransport?

Ob die Kosten für einen Krankenrücktransport übernommen werden, entscheidet die Versicherung immer im Einzelfall. Dabei machen die Versicherungen feine Unterschiede und verwenden dehnbare Begriffe wie „medizinisch sinnvoll“ und „medizinisch notwendig“.

Medizinisch sinnvoller Krankenrücktransport

Einige Versicherungen formulieren in ihren Statuten, dass sie auch „medizinisch sinnvolle“ Krankenrücktransporte übernehmen. Medizinisch sinnvoll ist ein Krankenrücktransport, wenn der Patient transportfähig ist und die Aussicht auf bessere Behandlungsergebnisse in der Heimat sowie soziale Gründe wie die Nähe zur Familie für eine Auslandsrückholung sprechen. Eine Behandlung vor Ort wäre aber grundsätzlich ebenfalls möglich. Deshalb tragen die meisten Versicherungen nicht die Kosten von medizinisch sinnvollen Krankenrücktransporten.

Medizinisch notwendiger Krankenrücktransport

Die meisten Versicherungen übernehmen die Kosten nur bei „medizinisch notwendigen und ärztlich angeordneten“ Krankenrücktransporten. Als medizinisch notwendig wird ein Krankenrücktransport eingeschätzt, wenn der Patient vor Ort nicht angemessen behandelt werden kann – zum Beispiel, weil eine wichtige Operation dort nicht durchführbar ist. In diesen Fällen werden die Kosten für den Krankenrücktransport normalerweise dann übernommen, wenn die zuständigen Ärzte die Transportfähigkeit des Patienten bescheinigen.

Fallbeispiele

Zur Veranschaulichung dieser Terminologie möchten wir Ihnen zwei Fallbeispiele präsentieren:

  • Claudia (47) verbringt ihren Sommerurlaub auf Teneriffa und nimmt sich einen Mietwagen, um die Insel zu erkunden. Leider hat sie einen Autounfall und wird mit mehreren Rippenbrüchen ins Krankenhaus eingeliefert. Claudia spricht kein Spanisch und fühlt sich im Krankenhaus in einem fremden Land überhaupt nicht wohl, auch wenn die Ärzte sich angemessen um ihre Brüche zu kümmern scheinen. Die von Claudia gewünschte Auslandsrückholung ist aufgrund der psychologischen Faktoren, welche die Genesung hemmen können, medizinisch sinnvoll. Medizinisch notwendig ist sie nicht, denn Claudias Verletzungen werden vor Ort fachmännisch behandelt.
  • Richard (61) befindet sich auf Safari in Kenia, als bei ihm plötzlich epileptische Anfälle in Kombination mit starken Kopfschmerzen. Er wird ins Krankenhaus eingeliefert, wo die Ärzte bei ihm einen Hirntumor diagnostizieren. Dieser kann zum Glück operiert werden, doch dem kenianischen Krankenhaus fehlt die hierzu nötige Ausrüstung. Deshalb ist in dieser Situation ein Krankenrücktransport als medizinisch notwendig einzustufen.

Weitere Fallstricke in den Versicherungsbedingungen

Neben der Unterscheidung zwischen medizinisch notwendigen und medizinisch sinnvollen Krankenrücktransporten weist die Versicherungspolice unter Umständen weitere Fallstricke auf. Worauf Sie noch achten müssen:

Ärztlich angeordneter Rücktransport

Ärzte beraten sich

Einige Versicherungen ergänzen die Angabe „medizinisch sinnvoll“/“medizinisch notwendig“ noch um „und ärztlich angeordnet“. Natürlich darf die ärztliche Anordnung in diesem Fall nicht von irgendeinem Mediziner erfolgen, sondern muss vom behandelnden Arzt vor Ort kommen. So wird eine weitere Person in den Entscheidungsprozess eingebunden: Die Ärzte der Versicherung prüfen den Fall ohnehin, aber durch Passus „ärztlich angeordnet“ hat der Mediziner vor Ort ein Vetorecht.

Oft wird dadurch ein Arzt an der Entscheidung beteiligt, der die Möglichkeiten des Krankenrücktransports in einem Ambulanzflugzeug aus fehlender Erfahrung nicht einschätzen kann und deshalb übervorsichtig agiert. Alternativ kann man auch an ein „schwarzes Schaf“ der Medizin geraten, das in dem ausländischen Patienten vor allem eine Chance sieht, sehr viel Geld zu verdienen. In diesem Fall würde er die Rückholung aus Eigeninteresse ablehnen.

Bestehende Vorerkrankungen

Bei bestehenden Vorerkrankungen ist besondere Vorsicht geboten, denn viele Versicherer schließen sie vom Versicherungsschutz aus. Dies ist möglich, wenn die Verschlechterung des Gesundheitszustands auf der Reise realistisch erwartbar gewesen wäre. Immerhin kann sich die Versicherung hier nicht immer drücken: Tritt zum Beispiel bei einer chronischen Krankheit ein unerwarteter Schub auf, kann sich die Auslandskrankenversicherung kaum aus der Verantwortung stehlen.

Natürlich ist die Situation häufig nicht vollkommen eindeutig. So verstreichen manchmal wertvolle Tage, während Versicherung und Kunde über die Einordnung des aktuellen Gesundheitszustands in Bezug auf eine chronische Erkrankung diskutieren. Der Krankenrücktransport des Patienten verzögert sich in solchen Fällen entsprechend.

Risikoaktivitäten

Mann und Frau beim Klippenspringen

Risikoaktivitäten wie Klippenspringen, Quad fahren oder Klettern werden in den Versicherungsbedingungen ebenfalls häufig ausgenommen. Resultiert aus einer solchen Aktivität eine Verletzung, ist nicht damit zu rechnen, dass die Versicherung die Kosten für einen Krankenrücktransport übernimmt.

Reisewarnungen

Viele Auslands- oder Reisekrankenversicherungen verweisen in ihren Verträgen auf bestehende Reisewarnungen. Bestand schon zum Antritt der Reise eine entsprechende Reisewarnung, ist es das Risiko des Versicherungsnehmers, diese zu missachten. Die Versicherung greift in diesen Ländern für die Dauer der Reisewarnung nicht.

Krankenrücktransport mit Coronavirus: ein Sonderfall?

Wer sich im Ausland mit dem Coronavirus (COVID-19) ansteckt, fällt häufig unter die gleichen Regelungen wie bei allen anderen Erkrankungen: Kann die Virusinfektion vor Ort nicht angemessen behandelt werden, gilt eine Auslandsrückholung als medizinisch notwendig und die Kosten werden von der Versicherung übernommen. Wenn der Krankenrücktransport bessere Ergebnisse in der Behandlung des Coronavirus verspricht, wird er als medizinisch sinnvoll angesehen und von einigen Policen ebenfalls abgedeckt – von vielen anderen Versicherungen aber nicht.

Abhängig von den genauen Versicherungsbedingungen können die Auslandskrankenversicherungen noch zusätzliche Hintertüren eingebaut haben, um eine Kostenübernahme zu verweigern. Manche Policen schließen Pandemien grundsätzlich aus, so dass Coronavirus-Patienten keinen Anspruch auf eine Auslandsrückholung haben. Zudem sollten Sie darauf achten, ob beim Antritt Ihrer Reise aufgrund der Pandemie eine Reisewarnung für das Zielland besteht. Ist dies der Fall, schließen nahezu alle Versicherungen die Kostenübernahme für einen späteren Krankenrücktransport aus.

Wir fliegen Patienten auch ohne Versicherungsschutz

Patienten bzw. Angehörige, deren Krankenrücktransport von der Versicherung abgelehnt wird, stehen dann vor einem großen Problem. Sie wünschen die Weiterbehandlung in einer Klinik im Heimatland und scheitern an der Bürokratie der Versicherungen. Zudem kann die Entscheidung der Versicherung einfach viel zu lange dauern, während eine schnelle Rückholung bei medizinischen Notfällen über Leben und Tod entscheiden kann.

In diesen Fällen helfen wir kurzfristig, unbürokratisch und zuverlässig auf der ganzen Welt. Über unseren 24-Stunden-Notruf können Sie sich jederzeit kostenlos und unverbindlich beraten lassen. Wir erstellen Ihnen gerne auch schriftlich ein Angebot für Ihren Krankenrücktransport und organisieren zeitnah Ambulanzflüge und Bodentransporte sowie die für den Flug notwendigen Unterlagen. Sie brauchen sich um nichts weiter zu kümmern und werden nach dem Krankenrücktransport in Ihrer Wunschklinik behandelt.

Ablauf eines medizinisch sinnvollen Krankentransports

Abhängig vom Patientenzustand kommt bei medizinisch sinnvollen Krankentransporten meist ein Ambulanzflugzeug zum Einsatz. Dieses hat alle notwendige medizinische Ausstattung an Bord, um den Patienten unterwegs optimal zu versorgen. Jeder Ambulanzflug wird von medizinischem Fachpersonal begleitet, das im Notfall sofort eingreift. Besonders stabile Patienten können auch in einem Linienflugzeug transportiert werden. In der Kabine wird dann ein eigener Bereich für den Patienten eingerichtet, der optisch von anderen Flugreisenden getrennt ist. Auch in diesem Fall reist normalerweise ein Mediziner mit, der den Patienten während des Krankenrücktransports betreut.

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