Auslandsrückholung aus Portugal

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Über 830 Kilometer lang ist die Atlantikküste Portugals. Auf dieser Strecke verteilen sich mehr als 500 Strände. Die genaue Zahl ist unbekannt, denn viele kleine versteckte Buchten, die oft die schönsten Strände sind, werden in der Statistik gar nicht mitgezählt. Dementsprechend erfreut sich das Land bei Badetouristen großer Beliebtheit: Allein im Jahr 2019 wurden fast 28 Millionen Gäste in Portugals Hotels verzeichnet. Fast dreimal mehr als das Land Einwohner hat.

Lissabon

Auch wenn in Portugal meist nur die Weingläser beim Anstoßen mit einem guten Port klirren, lässt es sich selbst im so schönen Portugal nicht ausschließen, das etwa ein Autounfall oder eine plötzliche Erkrankung einen Klinikaufenthalt notwendig machen. Die schöne Reise nimmt dann meist ein jähes Ende und die oder der Betroffene möchte in der Regel schnell nach Hause. Das aber geht in den meisten Fällen nur mittels eines Ambulanztransportes, der aufgrund der dafür notwendigen Maßnahmen nicht so einfach aus der Reisekasse bezahlt werden kann.

Wann zahlt die Krankenversicherung eine Auslandsrückholung?

Innerhalb der EU und der Schweiz besteht das gegenseitige Sozialversicherungsabkommen. Damit hat jeder EU-Bürger im EU-Ausland Anspruch auf die gleiche medizinische Behandlung wie die Bürger des jeweiligen Gastlandes. Die entstehenden Kosten werden über die europäische Krankenversichertenkarte unter den öffentlichen Kassen der Länder abgerechnet. Allerdings schließt der Leistungskatalog der öffentlichen Kassen die Kostenübernahme für einen grenzüberschreitenden Ambulanztransport aus.

Um diesem Mangel zu entgehen, hilft nur der Abschluss einer Auslandskrankenversicherung mit der Option der Auslandsrückholung. Erklärt der behandelnde Arzt oder die Ärztin den oder die Kranke für reisefähig unter den Bedingungen eines Ambulanztransportes, übernimmt die Auslandskrankenversicherung die dadurch entstehenden Kosten. Es lohnt sich jedoch, vor der Unterschrift unter die Versicherungspolice einen Blick in die allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu werfen.

Dort kann es einen kleinen Haken geben, der dem Versicherer die Möglichkeit bietet, von der Zusage der Kostenübernahme zurückzutreten. Wird dort als Grund angegeben, dass die Verlegung aus „medizinischer Notwendigkeit“ erfolgt, kann der Versicherer argumentieren, dass Portugal und beispielsweise Deutschland als Zielland gleichwertige medizinische Leistungen aufweisen und folglich keine medizinische Notwendigkeit besteht. Steht in den AVB jedoch das die Verlegung „medizinisch sinnvoll“ ist, kommt es fast nie zu einer Ablehnung, denn die heimatnahe Patientenpflege ist bezüglich der besseren Mobilisierung der Selbstheilungskräfte immer vorzuziehen.

Welche Verkehrsmittel für den Ambulanztransport stehen zur Verfügung?

Ein Ambulanztransport muss so schnell und so schonend wie möglich für den oder die Patientin vonstattengehen. Eine Reise ist für Schwerkranke immer eine Belastung und je länger sie dauert, desto kritischer wird es. Das schließt bei einer so großen Entfernung wie die zwischen Portugal und den DACH-Ländern den Wasser- und den Schienenweg aus. Aber auch die Straße beziehungsweise der Krankenwagen ist wegen der langen Fahrstrecke keine gute Option. Allerdings können mit dem Krankenwagen Zubringerfahrten durchgeführt werden, etwa vom Krankenhaus zum Flugplatz und umgekehrt im Zielland.

Der Luftraum ist also der noch verbleibende Verkehrsträger. Aber auch hier gibt es Einschränkungen und wieder spielt die große Entfernung eine Rolle: Helikopter oder Rettungshubschrauber sind zwar für Krankentransporte geeignet, nicht jedoch über solche langen Strecken. Es bleiben als Möglichkeit ein Linienflugzeug einer Luftverkehrsgesellschaft oder ein Ambulanzjet.

Auslandsrückholungen mit einem Linienflugzeug sind durchaus möglich. Dafür wird im Passagierraum ein Stretcher, ein spezielles Krankenbett, eingebaut, sofern die jeweilige Luftfahrtgesellschaft die Einwilligung dazu gibt. Wirklich sinnvoll ist der Ambulanztransport mit dem Linienflieger jedoch nur, wenn die Start- und Zielflughäfen gleichzeitig die Orte sind, in denen sich die Kliniken befinden, aus und zu denen der oder die Patientin transportiert wird. Auch muss bei dieser Option eine Vorlaufzeit von 1 bis 2 Tagen beachtet werden, was eine sehr kurzfristige Auslandsrückholung ausschließt.

Die bestmögliche Option ist der Ambulanzjet. Er ist auf jede medizinische Situation einstellbar, ob nun eine Intensivbetreuung oder ein Sea-Level-Flug. Der Ambulanzjet ist genauso schnell wie seine großen Brüder, die Passagierjets, aber er kann im Gegensatz zu diesen auch auf kleinen Flugplätzen landen und besitzt so weit mehr Möglichkeiten bezüglich Klinik-naher Starts und Landungen.

Wer organisiert Ambulanzflüge?

Die Organisation einer Auslandsrückholung ist das In-Gang-Setzen eines sehr komplizierten Räderwerks mit einer Vielzahl an Punkten, die es zu beachten gilt: Der oder die Patientin muss vorbereitet, Personal, Flugzeug und Equipment organisiert und die beteiligten Kliniken bezüglich Ablauf instruiert werden.

Mehrsprachigkeit, zügiges Arbeiten und gute Kontakte im Flugwesen sind die besten Voraussetzungen, damit ein Ambulanztransport schnell und schonend vonstattengeht und, ebenso wichtig, bezüglich der Kosten nicht aus dem Ruder läuft.

Wir von der Ambulanzflug-Zentrale bringen diese Voraussetzungen mit und dazu noch einen großen Rucksack mit Erfahrungen aus zahlreichen Auslandsrückholungen von allen Kontinenten dieser Welt. Mit dem Team der Ambulanzflug-Zentrale, kommen Patienten aus Portugal sicher, schnell und schonend nach Deutschland, in die Schweiz oder nach Österreich.

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Wenn Sie an einer Auslandsrückholung aus Portugal benötigen, sind wir täglich rund um die Uhr für Sie da. Kontaktieren Sie uns gerne für eine kostenlose Beratung oder eine unverbindliche Kalkulation der Kosten für Ihre Auslandsrückholung.

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