In der Türkei zum Arzt gehen

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Die Gesundheitsversorgung in der Türkei

Die türkische Sozialversicherungsanstalt (SGK) hat Kooperationen mit zahlreichen Arztpraxen abgeschlossen, welche die Versicherten kostenlos behandeln. Dabei besteht freie Arztwahl unter allen Kooperationspartnern. Darüber hinaus existieren zahlreiche private Arztpraxen, welche direkt mit dem Patienten abrechnen.

In der Türkei zum Arzt gehen

Die Qualität der medizinischen Versorgung ist regional höchst unterschiedlich. Während gerade in den privaten Arztpraxen in türkischen Großstädten eine sehr gute Behandlungsqualität zu erwarten ist, gilt dies nicht für die abgelegeneren, noch sehr ländlich geprägten Gebiete. Hier ist der Weg zum Arzt oft sehr weit und die Qualität der Behandlung nicht mit westlichen Maßstäben vergleichbar.

In der Türkei zum Arzt gehen ohne Auslandskrankenversicherung

Die EU-Gesundheitskarte gilt in der Türkei nicht. Stattdessen benötigen gesetzlich krankenversicherte Touristen für die Behandlung in der Türkei einen Auslandskrankenschein, den Sie am besten schon vor dem Türkei-Aufenthalt vorsorglich anfordern. Vor Ort müssen Sie sich in einer Niederlassung der SGK im YUPASS-System registrieren lassen. Durch dieses System erhalten Sie eine Identifikationsnummer, die der Arzt vor der Behandlung benötigt. Über die SGK können Sie auch einen Auslandskrankenschein anfordern, falls Sie sich nicht vor der Reise darum gekümmert haben.

Alle Kooperationspartner der SGK akzeptieren den Auslandskrankenschein und rechnen die Behandlung mit der Versicherung im Heimatland ab. Für Touristen kooperiert die SGK sogar mit einigen privaten Arztpraxen, so dass auch dort eine kostenfreie Behandlung möglich ist. Die SGK kann Ihnen alle Kooperationspartner in der Umgebung nennen, woraufhin sie den behandelnden Arzt frei auswählen können.

Theoretisch ist also eine kostenlose Behandlung bei einem türkischen Arzt zwar mit bürokratischem Aufwand verbunden, aber ansonsten problemlos möglich. In der Praxis werden Touristen vor Ort manchmal trotzdem um Barzahlung gebeten. Es ist in solchen Fällen möglich, die Rechnung anschließend bei der heimatlichen Krankenkasse einzureichen. Ob und wie viel Kosten dann zurückerstattet werden, ist allerdings fraglich.

Alternativ ist natürlich jederzeit die Behandlung in einer privaten Arztpraxis auf eigene Kosten möglich. Leider gibt es hier einige schwarze Schafe, die Touristen höhere Preise berechnen als Einheimischen. Es kann also sinnvoll sein, einen Einheimischen als Begleitperson mitzunehmen und die Preise von ihm überprüfen zu lassen. Mit etwas Verhandlungsgeschick lässt sich in diesem Fall häufig noch etwas am Preis ändern.

In der Türkei zum Arzt gehen mit Auslandskrankenversicherung

Eine Auslandskrankenversicherung ermöglicht Türkei-Urlaubern in den meisten Fällen auch die Nutzung privater Arztpraxen. Die Kosten hierfür werden nachträglich erstattet, wenn Sie die entsprechenden Rechnungen einreichen.

Allerdings können die Versicherungen bestimmte Leistungen ausschließen. Dazu zählt fast immer die Behandlung von bereits vor Antritt der Reise bekannten Erkrankungen. Auch medizinisch sinnvolle Auslandsrückholungen aus der Türkei werden nicht von jeder Auslandskrankenversicherung durchgeführt.

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